Bulletin des internationalen Arbeitsamts, Volume 15

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Popular passages

Page 8 - Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, dass die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind , wie es die Natur des Betriebes gestattet.
Page 178 - An Act to extend and regulate the Liability of Employers to make Compensation for Personal Injuries suffered by Workmen in their service.
Page 230 - Betriebes abhängig ist, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können; 4. auf Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen...
Page 167 - An Act to promote the welfare of American seamen in the merchant marine of the United States; to abolish arrest and imprisonment as a penalty for desertion and to secure the abrogation of treaty provisions in relation thereto; and to promote safety at sea", approved March 4, 1915 (38 Stat.
Page 66 - s-Gravenhage, Belinfante, Fl. — .25. 400. Verslagen der kamers van arbeid over 1914. LXI-|-356 + 4 p. 's-Gravenhage, Belinfante. 1915. Fl. 1.—. 401. Algemeen verslag van het goen met betrekking tot verbetering der volkshuisvesting in de gemeenten is verricht in het jaar 1912.
Page 52 - Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzustellen, welche zum Schutze der Arbeiter gegen gefährliche Berührungen mit Maschinen oder Maschinenteilen oder gegen andere in der Natur der Betriebsstätte oder des Betriebes liegende Gefahren, namentlich auch gegen die Gefahren, welche aus Fabrikbränden erwachsen können , erforderlich sind.
Page 61 - Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraumes, der Verpflegung, sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.
Page 68 - Res. 159, a resolution for the appointment of a commission to prepare and recommend a plan for the establishment of a national insurance fund and for the mitigation of the evil of unemployment.
Page 64 - Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht aus dem Grunde anzuwenden, weil diese Vereine auf solche Angelegenheiten der Sozialpolitik oder der Wirtschaftspolitik einzuwirken bezwecken, die mit der Erlangung oder Erhaltung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen oder mit der Wahrung oder Förderung wirtschaftlicher oder gewerblicher Zwecke zugunsten ihrer Mitglieder oder mit allgemeinen beruflichen Fragen im Zusammenhange stehen.
Page 62 - India. Report of the Chief Inspector of Mines in India under the Indian Mines Act (VIII of 1901) for the year ending 31st December...

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