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" Unfälle,1 die sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothafen oder einen sonstigen Nachteil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen der Schiffsbesatzung... "
Das deutsche Seerecht: auf Grund des Kommentars von Dr. William Lewis ... - Page 67
by Emil Boyens - 1901
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Central-organ für das deutsche handels- und wechselrecht, Volume 7

1871 - 534 pages
...Handelsgesetzbuchs bestimmt über die Verklarung i „Der Schiffer hat über alle Vorfälle, welche sich w ii hrend der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die...Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachlheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen, der Schiffsbesatzung ober einer genügenden...
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Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch: erläutert aus den Materialien ...

Georg Löhr - 1868 - 400 pages
...Mecklenburg-Schwerin §. 57. — Oldenburg Art. 29. Art. Ä9N. Der Schiffer hat über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufe!: in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge...
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Herrn Geheimenrath und Professor Karl Georg von Wächter in Leipzig bringt ...

Universität Tübingen. Juristische Fakultät - Law - 1869 - 494 pages
...Handelsgesetzbuches lauten folgen dermassen: Art. 490. Der Schiffer liât über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust...des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Kothhafen, oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen der Schiffsbesatzung...
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Die Deutschen Konsuln in ihren Beziehungen zu den Reichsangehörigen ...

Bernhard W. von König - Consuls - 1876 - 184 pages
...(Art. 487 des Handelsgesetzbuchs), sondern er muss auch (Art. 490 ebenda) über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhat'eii oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Volume 2

Baden (Germany) - 1870 - 770 pages
...Führung eines Journals nicht erforderlich sei. Art. 490. Der Schiffer hat über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust...des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Rothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen der Schiffsbesatzung...
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Corpus iuris civilis für das Deutsche Reich und Oesterreich: Das allgemeine ...

Germany - 1880 - 546 pages
...Führung eines Journals nicht erforderlich sei. Art. 490. Der Schiffer hat über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge...
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Die geltenden Handelsgesetze des Erdballs: gesammelt und in das ..., Volume 3

Oscar Borchardt - Commercial law - 1885 - 1160 pages
...Verklarung) nur dann vorschreibt, wenn sich während der Reise Unfälle ereignen, mögen sie den Verlnsr oder die Beschädigung des Schiffes oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhat'eu oder sonstige Xachtheile znr Folge haben. *) Abweichend vom Deutschen Recht, das nur die...
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Handbuch des allgemeinen öffentlichen Seerechts im deutschen Reiche

Ferdinand Perels - Maritime law - 1884 - 534 pages
...nicht ersorderlich. ') § 22. Ablegnng der Verklarnng. 1. Der Schiffer hat über alle Unsälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust...die Beschädigung des Schiffes oder der Ladung, das Einlausen in einen Nothhasen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge haben, mit Zuziehung aller Personen...
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Handbuch des Seerechts, Volume 1

Rudolf Wagner, Max Pappenheim - Maritime law - 1884 - 484 pages
...Verklarung aufzunehmen, gleichviel ob dieser Unfall den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge gehabt hat (Art. 490 al. 1), dagegen ist über Unfälle anderer Art, z. B. über Todesfälle 7 , die...
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Handbuch des deutschen Konsularwesens, Volume 1

Bernhard Woldemar von König - Diplomatic and consular service, German - 1902 - 796 pages
...Schiffsjournal eintragen (§ 520 HGB), sondern er muss auch (§ 522 ebenda) über alle Unfälle, welche sich während der Reise ereignen, sie mögen den Verlust oder die Beschädigung des Schiffs oder der Ladung, das Einlaufen in einen Nothhafen oder einen sonstigen Nachtheil zur Folge...
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