Jahresbericht über Soziale Hygiene: demographie und Medizinalstatistik, Volume 6

Front Cover
1907
 

Other editions - View all

Common terms and phrases

Popular passages

Page 223 - ANNUAL REPORT OF THE HENRY PHIPPS INSTITUTE — for the study, treatment, and prevention of tuberculosis, February 1, 1907, to February 1, 1908.
Page 83 - Umstände, des Milieus, in dem der Kranke lebt, dringend erforderlich. 13. Kranke, die infolge ihrer Geistesstörung belästigend geworden sind, müssen aus der Anstalt entlassen werden, wenn ihr Geisteszustand den Anstaltsaufenthalt nicht mehr erforderlich macht. 14. Bei der Beaufsichtigung entlassener Kranker ist das Eingreifen subalterner, uniformierter Beamter tunlichst zu vermeiden; auch bei der Begleitung von Kranken in die Anstalt sollten nicht uniformierte Beamte verwendet werden. 15. Zur...
Page 82 - Beaufsichtigung unterstehen, wie die anderen Geisteskranken. 3. Die öffentlichen Irrenanstalten sind in erster Linie zur Heilung und Pflege, nicht zur Unschädlichmachung Geisteskranker bestimmt. Dieser Gesichtspunkt muss auch bei der Aufnahmebegutachtung besonders betont werden. 4. Die allgemeinen Krankenhäuser eignen sich auch zur vorläufigen Unterbringung, Behandlung und Pflege frischer Psychosen nur, wenn ihnen die Einrichtungen und das geschulte Pflegepersonal der modernen Irrenanstalt zur...
Page 87 - Behandlung«- und Besserungsmöglichkeit. 2. Die bildungsunfähigen Schwachsinnigen gehören unter allen Umständen in ärztliche Pflege, ebenso alle mit epileptischen Symptomen. 3. Die jugendlichen bildungsfähigen Schwachsinnigen, soweit bei ihnen als Ziel des Unterrichts und der Erziehung die Förderung bis zur Lebensführung außerhalb der Anstalt, wenn auch mit Unterstützung, noch angenommen werden kann, sind von den tiefer stehenden, voraussichtlich dauernd Anstaltsbedürftigen getrennt zu...
Page 82 - Familienpflege; bis auf weiteres wird such sie einer grösseren, ökonomisch ins Gewicht fallenden Ausdehnung fähig sein. 8. Wenn unabhängig von einer öffentlichen Zentralanstalt mehr als drei Geisteskranke in einer fremden Familie untergebracht sind, so ist dies als eine Privatanstalt zu betrachten und unterliegt den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 9. Irrenhilfsvereine müssen, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen, in ihrer Verwaltung und Organisation völlig von den regionären Irrenanstalten...
Page 343 - Jahresbericht über den öffentlichen Gesundheitszustand und die Verwaltung der öffentlichen Gesundheitspflege in Bremen, in den Jahren 1893 bis 1903, erstattet vom Gesundheitsrate.
Page 253 - Verwnltungsgerichtshöfe und Oberlandesgerichte, sowie zahlreiche Entscheidungen anderer Gerichte und Verwaltungsbehörden auf dem Gebiete der Krankenversicherung. Gesammelt und nach dem System des Krankenversicherungsgesetzes geordnet, mit dem vollständigen Gesetzestext und mit drei Registern.
Page 82 - Irrenhilfsvereine müssen, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen. in ihrer Verwaltung und Organisation völlig von den regionären Irrenanstalten losgelöst sein und am besten unter Leitung der Medizinalbeamten stehen. 10. Eine stetige enge Fühlung zwischen den Medizinalbeamten und den Leitern der öffentlichen Irrenanstalten ist wünschenswert. 11. Über die aus den Anstalten entlassenen Geisteskranken...
Page 233 - Sexualleben und Nervenleiden. Die nervösen Störungen sexuellen Ursprungs. Nebst einem Anhang über Prophylaxe und Behandlung der sexuellen Neurasthenie. Von Dr.
Page 255 - Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883, in der Fassung der Gesetze vom 10. April 1892, vom 26. Juli 1897, vom 30. Juni 1900 und vom 25.

Bibliographic information